Ich werde dann wie folgt vorgehen:
1. Morgen oder Montag:
a) Anruf bei digital-versand.de: "Wo ist meine Kamera?" Ich lege nicht wieder auf, bevor ich keine definitive Auskunft kriege.
b) Fristsetzung, daß die Kamera bis nächsten Freitag in Bremen zu sein hat.
2. nächsten Freitag: Rückfrage in Bremen, ob die Kamera tatsächlich dort ist.
Sollte man bei Punkt 1b) evtl. mal das Wort "Anwalt" in die Runde werfen, oder stehe ich dafür auf zu wackeligem Grund.
Mal wieder nur im Bezug auf die Fristwahrung - Beweislast etc. braucht ihr mir nicht zu erklären!