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Alt 05.01.2007, 16:09   #6
bleibert
 
 
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Ort: Elsaß
Beiträge: 1.171
Zitat:
Zitat von SirSalomon
Einer der ganz wenigen Paragraphen, die im laufe einer Situation die Beweislast umkehren. Wobei diese Umkehrlast in der Regel erst im Laufe eines Verfahren entsteht, leider.
Die Beweislastumkehr ist in den ersten 6 Monaten ab Kauf obligatorisch.

TM,
setze denen doch selber eine Frist, per Einschreiben. Dir ist ja noch nicht mal klar, ob sie die Kamera überhaupt weggeschickt haben. Ich kann Dir nur raten, das ganze zeitlich straff und mit dem notwendigen Druck durchzuziehen. Ruckzuck ist ein Laden konkurs, und dann guckst Du in die Röhre - und bekommst Deine defekte Kamera nur mit viel Glück wieder.
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Viele Grüße, Dennis.

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