Zitat:
Zitat von -TM-
Mir geht es darum, daß die Bearbeitung nicht mal erfolgt. Daß diese Fragen natürlich zu gegebener Zeit geklärt werden müssen, ist klar. Am Telefon können die einem ja noch nichtmal den nachweislich erfolgten Eingang der Kamera bestätigen...
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Den Nachweis kannst Du denen selber liefern. Druck Dir die Statusmeldung von DHL aus. Stell einen Nachforschungsantrag bei DHL. Dann wird man Dir schriftlich mitteilen, dass der Empfänger das Paket entgegen genommen hat... Nachweis erfüllt.
Eine Reparatur Dir gegenüber erfolgt nicht auf Kulanz, sondern basierend auf der Gewährleistung. Den entsprechenden Nachweis, dass der Fehler bereits bei der Produktion bestand, muss ein Käufer i.d.R. mit eidesstattlichen Erklärungen nachführen. Du bist kein Spezialist und kannst nicht in die Geräte (Veralgemeinerung) reinschauen (was übrigens Deine Gewährleistungsansprüche aufheben würde).
Somit wird, nach aktueller Rechtsprechung, der Verkäufer in die Pflicht genommen, den Nachweis zu bringen, dass der Fehler nicht schon bestanden hat.
Einer der ganz wenigen Paragraphen, die im laufe einer Situation die Beweislast umkehren. Wobei diese Umkehrlast in der Regel erst im Laufe eines Verfahren entsteht, leider.