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Alt 14.12.2006, 22:42   #4
jrunge
 
 
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Hallo dabongolo,

danke für Deine ausführliche Betrachtung, die ja zeigt, dass es sich um einen etwas anders gelagerten Fall (Händler-Gewährleistung) handelt.

Aber meine Annahme beruhte auf der auch von Dir zitierten Passage und richtete sich letztlich gegen den Hersteller KoMi und keinen Händler:

Zwar existiert keine offizielle Stellungnahme des Herstellers, die den Schaden einräumt. Mittlerweile gibt es jedoch einen geänderten Zylinderkopf mit einer neuen Teilenummer. Nach einer Herstellerinformation an die Werkstätten sollen bei Auswechseln von Zylinderköpfen nur solche mit der neuen Teilenummer verwendet werden. Dieser vom Sachverständigen geschilderte Umstand lässt darauf schließen, dass es mittlerweile (mutmaßlich aufgrund zuvor aufgetretener Probleme) zu einer Neuentwicklung gekommen ist, was ein weiteres, gewichtiges Indiz für einen – zuvor vorliegenden – Herstellermangel darstellt sowie (neben der Häufung der Schadensfälle) auch ein Indiz dafür, dass die alten Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprechen.

Und das trifft für die D*D ja auch in gleicher Weise zu und KoMi sitzt es (den Herstellermangel) aus.
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Gruß Jürgen
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