Würde ich mich nicht drauf einlassen. Es ist bei der Reparatur eine "angemessene" Zeit zu gewähren.
Wie lange die ist verschweigt der Gesetzgeber leider. Die Gerichte gehen bei dieser Art Massenelektronik aber von 2-4 Wochen aus.
Wenn die Kamera eindeutig dieses Jahr nicht mehr repariert werden kann, dann ist das zu lange und ich würde auf Erstattung des vollen Kaufpreises drängen. Abzüge brauchst Du Dir nicht gefallen zu lassen, sie sind unzulässig. Der Mediamarkt weiß schon, warum die das versuchen ...
Lohnt sich auch nicht, da die Preise für die Kamera auf dem Gebrauchtmarkt eher rauf- denn runtergehen.
Die Frage ist eher: möchtest Du die 7D denn überhaupt abgeben? Wenn ja: biete an, die Kamera abzugeben, gegen Anrechnung des VOLLEN Rechnungspreises auf eine Neue.
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