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Alt 17.11.2006, 21:14   #135
dabongolo
 
 
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Beiträge: 16
Zitat:
Zitat von Sonnenkind
@dabongolo
Danke! Das geht in die Richtung, die ich meinte. Prozesse sind für Konzerne immer lästig, auch wenn sie gewonnen werden. Die Frage ist nach wie vor ob das Vertragskonstrukt wirklich hergibt, SONY statt Komi oder umgekehrt eindeutig festzunageln. Wie gesagt € 150,- ist mir der Spaß Wert und ich habe noch NIE gegen jemand prozessiert. Aber was muß, das muß...
Nach deutschem Recht hätte ich wenig Zweifel, dass Sony insoweit Rechtsnachfolger ist. Möglicherweise ist das nach dem anzuwendenen nationalen Recht aber anders. Soweit man aber durch die Rechtschutzversicherung gedeckt eine Reparatur einer noch nicht ausgefallenen Kamera erreichen will und der Händler bzw. Sony das ablehnen, kann man natürlich den Anspruch gegen den Händler durchzusetzen versuchen, der dann das Problem hätte, seinen Ansprechpartner für den Regress zu finden oder darüber wegen Runtime mit Sony reden wird. Bei Sony selbst dürfte man zumindest eine Auskunft erlangen können, die dann vielleicht weiter führt.

Ich würde jedenfalls nicht so sehr auf eine Zusage Sonys setzten, dass Kameras auch nach dem Ablauf der Garantie-/Gewährleistungszeit kostenlos repariert werden, denn darauf besteht kein Anspruch. Rechtlich könnte nur eine Nachbesserung auch noch nicht ausgefallener Kameras in der Gewährleistungs-/Garantiezeit durchgesetzt werden.

Ich persönlich kann derzeit nicht überschauen, ob feststeht, dass meine bei bisher etwa 1500 Auslösungen noch nicht ausgefallene D5D tatsächlich das fehlerhafte Bauteil aufweist und was das für die Zukunft bedeutet. Je nach dem, würde ich wohl an den Händler und Sony herantreten, um eine Nachbesserung zu erlangen. Die Frage ist für mich, ob ich einem Abstreiten eines Mangels genügend Überzeugendes entgegensetzten kann. Mangels Rechtschutzversicherung würde ich mich aber wohl nicht auf einen Rechtsstreit einlassen, sondern darauf hoffen, dass die Kamera auch in Zukunft weiter funktioniert.

Zu überlegen wäre, ob - wenn sich eine geeignete Dokumentation des Fehlers zusammenstellen lässt - nicht möglichst viele eine Nachbesserung ihrer Kameras bei den Händlern und Sony fordern sollten, um so Druck auszuüben.
Falls nicht doch noch eine positive Stellungnahme Sonys eintrudelt, würde ich es toll finden, wenn jemand, der mehr davon versteht als ich, sich die Mühe machen könnte, die technischen Zusammenhänge in einer Art Musterschreiben für das Einfordern der Nachbesserung zu dokumentieren. Vielleicht lässt sich sowas in einem der Foren ja bewerkstelligen.
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