Zitat:
Zitat von twolf
na ja die strafe ist schwarzFAHREN und nuícht fotografieren.
Spass beiseite, du mußt auch eine Leistung die erschleichen, da reicht es nicht im Bahnhof ohne fahrausweis zu sein. Du mußt schon eine Leistung in anspruch nehmen ! Ohne geht da nix.
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Mal ganz nüchtern das rechtliche:
Nur sehen die Verkehrsunternehmen das anders, nach §4.3, letzter Absatz und §1.3 wäre die Handhabe für ein erhöhtes Beförderungsentgelt gegeben.
Ich finds allerdings auch übertrieben, einer Meute Fotografen Beförderungserschleichung unterstellen zu wollen.
Gerhard