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Alt 16.11.2006, 20:04   #4
Gotico
 
 
Registriert seit: 10.06.2004
Beiträge: 5.296
Wer mag, kann sich hier über die etwas weiter oben genannte Problematik informieren:

PC Magazin

Darin stand:

Zitat:
Die Münchener Richter führten im Einzelnen aus, dass eine Berichterstattung über Umgehungsprogramme für Kopierschutz auch unter Nennung des Namens der einschlägigen Software grundsätzlich von der Pressefreiheit erfasst ist. Eine Verlinkung des entsprechenden Programms ist davon jedoch nicht gedeckt.
Heisst wohl im Klartext, wir hätten den Namen des "bösen" Programms nennen dürfen, den Link aber nicht.

Aber so wie es jetzt ist, sind wir auf der sicheren Seite

Also, wie gesagt, nur als Info

See ya, Maic.

(Danke noch mal an Katmai & ManniC).
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