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Alt 18.10.2006, 15:22   #4
HolgerB

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Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Re: E58 / Gewährleistung / Händler stellt sich quer

Danke für Eure Antworten!

Zitat:
Zitat von Wishmaster
BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.
Und ich möchte hier den Namen des Händlers (mit dem ich bis heute immer nur beste Erfahrungen gemacht habe) nicht anprangern. Ich hoffe, irgendwie lässt sich auch dieses Missverständnis lösen.

Zitat:
Zitat von Jerichos
Error58 ist kein Schaden, den Du als Anwender verursacht hast, sondern ein Produktionsfehler. Dies ist bestätigt. Demnach greift die Gewährleistung sehr wohl.
Nun, alleine die Tatsache, dass dieses Problem hier als Dauerbrenner läuft, wäre für den rational denkenden Menschen Beweis genug. Aber nachdem ich mit diesem Händler im Zusammenhang mit meinen AF-Problemen auch schon mal über das Problem der "Internet-Foren-Fehler-Verstärkung" diskutieren musste, wird ihm dieser "Beweis" wohl nicht ausreichen. Gibt es irgendwelche offiziellen Texte seitens KoMi, Sony, Runtime oder sonstwem, in denen der Fehler als Konstruktionsmangel anerkannt wird?

Auf einen Rechtstreit habe ich eigentlich gar keine Lust - gegen eine Firma in Mittelfranken, von der Schweiz aus... wenn das nicht unbedingt sein muss, würde ich gerne drauf verzichten!

Schöne Grüße, Holger
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