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Zitat von HolgerB
1. Wer von uns beiden hat hier etwas falsch verstanden?
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Niemand. Es ist richtig, dass es zwei Jahre Gewährleistung gibt, aber es ist auch richtig, dass der Kunde nach dem ersten halben Jahr die Beweispflicht hat.
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2. Bedeutet das, dass der Händler nur unter juristischem Druck die Reparatur bezahlen wird?
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Im Zweifelsfall: Ja.
Da der Fehler aber bereits in den Repair-manuals beschrieben ist, und durchaus bekannt, würde ich ihn direkt (nicht am Telefon) dazu auffordern, das als Gewährleistungsfall anzuerkennen. Natürlich kann darauf ein Rechtsstreit losgehen, allerdings sollte der Händler, wenn du halbwegs schlüssig argumentiert, recht zügig erkennen, dass es sinnlos wäre, die Gewährleistung von sich zu weisen.
BTW: Wer ist das denn? Ich möchte da ungerne kaufen.
Tobi