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Zitat von jrunge
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Zitat von Hademar2
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Zitat von svarta
Die Quittung liegt nicht bei....
Ich hab die Kamera in Deutschland jemd. abgekauft, versuche Ihn gerade zu Kontaktieren... 
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Dann greift natürlich die Gewährleistungsfrist bis zu 24 Monate nach dem kauf wieder!
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Aber wohl nur für den Erstkäufer, oder liege ich da falsch?
Also müsste Svarta den Gewährleistungsanspruch über seinen Verkäufer und der diesen dann mit seinem Händler abwickeln.
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Nur wenn der Erstkäufer namentlich auf der Rechnung genannt wird.Ist die Kamera nicht im Internet sondern beim Fotohändler gekauft,hat man meist eine nicht ausgefüllte Garantiekarte+Kassenzettel und damit könnte man Garantieansprüche bzw Gewährleistungsansprüche geltend machen.Ohne einen Kostenvoranschlag einzuholen würde ich die Kamera nicht als defekt verkaufen.Vermutlich wird nur ein Bruchteil des Kaufpreises hereinkommen.
Gruß georges