Hallo,
ich denke da ist der Fall ein wenig anders gelagert. Wenn jemand bei einer solchen öffentlichen Veranstaltung aktiv teilnimmt, also nicht als Zuschauer oder "Zaungast", muß er damit rechnen das von Ihm Bilder gemacht werden.
Stellt euch mal den Karnelval vor und einer der Leute auf einem solchen Wagen will nicht das sein Bild veröffentlich wird.
Aber wie Daydreamer schon sagt, eine verbindliche Rechtsberatung wirst du nicht finden (in D wird's die eh nicht geben - da entscheidet jedes Gericht für sich - aber das ist ein anderes Thema)
Aber schau mal hier:
http://www.123recht.net/article.asp?a=14976
Da steht schon mal ein weing zu dem Thema.
Gruß
Dirk