Hey sualk,
ich habe Deinen Thread mal verschoben - paßt hier besser. In erster Linie ist Dein Vertragspartner Dein Ansprechpartner für die Abwicklung. Minolta akzeptiert auch Direkteinsendungen der Kamera, wenn Du eine Kopie des Kaufbeleges beifügst und die Kamera weniger als ein Jahr alt ist. Dann wird die Reparatur über die einjährige Minolta-Garantie abgefieselt. Sollte die Kamera älter als ein Jahr sein, so mußt Du mit Deinem Händler, der gesetzmäßig zu einer zweijährigen Gewährleistung verpflichtet ist, das weitere Prozedre abstimmen.
Ob Du einen Anspruch auf ein Ersatzgerät hast, hängt von Deinem Vertrag ab. Es wird aber in den seltesten Fällen eine Vertragsregelung existieren, daß Du ein Ersatzgerät für die Dauer der Reparatur bekommst.
Dat Ei
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"Wer mit Euch ist, ist nicht ganz bei sich."
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