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Zitat von Wishmaster
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Zitat von Backbone
Wer mit seiner Website Geld verdienen will hat es im deutschen Paragrafendickicht sicher nicht leicht, das betrifft doch aber Privatleute nicht.
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Das sagt sich so leicht...
Ein Impressum ist für "geschäftsmäßige" websites vorgeschrieben - das heisst aber nicht, dass man dort Geschäfte abwickeln kann oder etwas zum Kauf angeboten wird, sondern nur, dass sie dauerhaft erreichbar ist. Für private homepages gilt auch schon lange keine Anarchie mehr...
Tobi
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Anarchie sicher nicht. Wenn es sich um legale und urheberrechtlich einwandfreies Material handelt, wo ist das Problem? Das "geschäftsmäßig" etwas uneindeutig formuliert ist, mag ja sein. In der Praxis ist das bisher noch immer so ausgelegt worden, das es eine Gewinnerzielungsabsicht geben muss.
Kennst du einen Fall, wo ein Privatmann wegen fehlendem Impressum kostenpflichtig abgemahnt wurde.
Backbone