Hallo Ice29,
erster Post, wie ich sehe. Willkommen im Forum!
In Deutschland gibt es so ein Papier tatsächlich nicht. Aber trotzdem muss man nicht unendlich lange auf Reparaturen warten! Zwar gibt es keine genaue Zeitangabe im Gesetz, wie lange eine Reparaturdauer angemessen ist - aber ich denke, bei 40 Tagen ist die Zeitspanne auch für jeden Richter überschritten. Dadurch hat man Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Wenn dir also diese Zeit zu lang ist, schreibe einen Brief an deinen Händler, verweise auf die nun schon 40tägige Reparaturdauer, setze eine Frist von weiteren 7 Tagen und verlange dein Geld zurück, falls diese Frist nicht eingehalten wird. Der Händler muss dir dann dein Geld zurückgeben.
Liebe Grüße in die Slowakei
Falk
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