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Alt 29.08.2006, 20:45   #5
R.Schumacher
 
 
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Ort: Dresden
Beiträge: 252
Zitat:
Zitat von Justus
Ich glaube grade weil sie bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten sind, sollte eine Veröffentlichung auf einer Webseite auch bei ein oder zwei Personen kein Problem sein.

Click. (§22 / 23).

Gefunden über http://www.fotorecht.de .

Und hier hatten wir die Thematik auch schonmal.
Auch ich bin Justus Meinung und wollte den Link auch grad senden


Gruß
Ralf
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