Ich glaube grade
weil sie bei einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten sind, sollte eine Veröffentlichung auf einer Webseite auch bei ein oder zwei Personen kein Problem sein.
Ich hatte vor einigen Monaten mal einen Link dazu rausgesucht. Ich weiß aber nicht, ob ich den wiederfinde...
EDIT: Ging schneller als ich dachte:
Click. (§22 / 23).
Gefunden über
http://www.fotorecht.de .
Und
hier hatten wir die Thematik auch schonmal.