Im Regelfall sicherlich nicht.
Ich habe allerdings vor Jahren von einem Rechtsstreit gelesen, bei dem der Käufer sogar eine Wertminderung ausbezahlt bekam, weil seine sündhaft teuere SCSI-Festplatte, welche damals über 1000.- DM gekostet hatte, 3 Monate in Reparatur war.
In dieser Zeit fiel der Preis der Festplatte um 20%. Weil er die Festplatte in dieser Zeit nicht nutzen konnte, bekam er den Geldbetrag gutgeschrieben.
Aber wie gesagt, das musst er sich per Anwalt erstreiten.
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Herzliche Grüße aus Regensburg
Peter, alias Jornada
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Es gibt Dinge im Leben, die viel wichtiger sind als Geld. Aber ohne Geld kann man sie nicht kaufen!
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