Also man muß schon davon ausgehen, daß das Standardzubehör mit dabei ist. In diesem speziellen Fall kommt ja noch hinzu, daß die Stativschelle auch eminent wichtig ist. Ich halte hier also ein Rückgaberecht für berechtigt, denn ein wichtiger Mangel wurde verschwiegen. Wenn der Verkäufer allerdings mit einer guten Ersatzlösung aufwarten kann, dann würde ich wahrscheinlich darauf eingehen.
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