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Alt 05.08.2006, 19:16   #9
Roland_Deschain
 
 
Registriert seit: 08.02.2006
Ort: Leipzig
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So wie ich das Fotorecht kenne, darf man auf einem Grundstück nur Bilder machen, wenn man die Einwilligung des Eigentümers hat, in diesem Fall wäre das also die Bahn.
Bei Spottern, v.a. wenn's nur ums Privatvergnügen geht, drücken die vielleicht mal ein Auge zu, aber wenn man mit den Bildern Geld macht, könnte das anders aussehen.
Ich hab auch mal die Stockholmer Ubahnbetriebe gefragt, ob man in deren Bahnhöfen Bilder machen darf, wurde gestattet, aber mit explizitem Hinweis darauf, das man die Bilder nicht kommerziell verwerten darf.
Auf manchen Flughäfen gibt es ja auch extra Spotter-Zonen, für die Teilweise sogar Eintritt gelöhnt werden muss. Da macht dann der Flughafenbetreiber von seinem Hausrecht Gebrauch und verkauft die Fotografierechte.
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