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Alt 03.08.2006, 21:08   #7
0815
 
 
Registriert seit: 19.10.2005
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Hi,

vor gar nicht langer Zeit gab es da mal ein Urteil dazu.

Ich weiß es nicht mehr Wörtlich, aber sinngemäß war die Aussage, das davon Auszugehen ist, das das Paket bezahlt wurde wenn der Bote es ausgehändigt hat. Der Empfänger muß die Zahlung nicht explizit nachweisen, die aushändigung der Nachnahmesendung ist Nachweis genug. Sollte der Bote nicht kassiert haben, ist das Transportunternehmen in der Pflicht und müßte im Zweifelsfall nachweisen, das der Empfänger nicht (!) gezahlt hat.

Aber wie soll DAS gehen?!

Das ganze ist solange noch nicht her. Wenn ich mich recht erinnere ging es damals um einen PC der per Nachnahme versendet wurde.

Das hilft zwar nicht wirklich, aber vielleicht gibt's ein wenig Mut.

Gruß
Dirk

PS: Auf die schnelle gefunden - suche aber noch weiter

PS-PS:
Leute wie die Zeit vergeht...
Hier ist das Urteil.

Allerdings gibt's auch das hier - Deutschland halt
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