Zitat:
Zitat von Sonnenkind
Horst, da bin ich mir nicht so sicher.
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Aber ich. Und natürlich gibt es keine Aufbewahrungspflicht von Quittungen in diesem Zusammenhang, aber es erleichtert den Nachweis solange der Anspruch noch nicht verjährt ist.
@XxJakeBluesxX
Das ist ein generelles Problem bei den Nachnahmen, ich persönlich gehe das Risiko auch ein, obwohl man es nicht eingehen sollte. Vielleicht kriegst Du es ja mit einem Anruf hin, irgendwann geht die Zahlung der Post ja auch beim Verkäufer ein. Der Buchhalter sieht ja nur die Rechnung und den Text.
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Hinfallen, aufstehen, Krönchen zurechtrücken, weitergehen...
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