... ihr habt ja sicherlich recht ...... AAAABER ich mag nicht schon wieder ohne Cam dastehen *heul
je länger ich darüber nachdenke ... wäre doch aus juristischer Sicht interessant, ob eine Justierung einer "Selbstreparatur" gleichzusetzen ist

... und ob der "Garantiepflichtige" mit einer Ablehnung überhaupt durchkommen würde
ps: vor zwei Jahren mußte ich meine A2 einschicken und habe problemlos während der Reparatur (gegen EUR 100,-) eine A1 als Ersatz erhalten ... diese Zeiten sind aber wohl vorbei

*seufz
LieGrü
Jürgen