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Alt 14.07.2006, 10:27   #35
MiLLHouSe

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Beiträge: 3.322
Re: Recht aufs Bild

Zitat:
Zitat von pixbredi
Hallo Freunde,

klickt doch mal auf den "KLICK" von guenter_w (Datum von gestern). Dort steht im Gesetz:

"Der Abgebildete erteilt dem Fotografen ebenfalls dann eine Einwilligung zur Veröffentlichung des Bildnisses, wenn er eine Entlohnung angenommen hat."

Diese Entlohnung besteht für mich, in der Zusage mit dem halben Preis und damit ist die Dame aus dem Schneider.

Gruß, Dieter.
Herrje... Es war keine Entlohnung ausgemacht, es war auch nicht ausgemacht, dass sie Bilder unseres Sohnes vergrößert und bei sich ausstellt. Sie hat es nur angeboten, dass wir dann die Bilder zum halben Preis haben könnten, wenn wir wollen, weil sie sie ja nicht mehr braucht. Wie oft muss ich das denn noch so erklären?

Wenn sie vorher gesagt hätte, sie macht ein paar größere Abzüge und wir bekämen die dann dafür für die Hälfte, weil sie ja quasi Werbung damit betreibt, wäre es etwas anderes gewesen. Das hat sie aber so nicht und ich rege mich "nur" über das Ausstellen im Klinikum auf, spätestens da hätte sie zumindest anrufen müssen!

So und jetzt bitte Ende der Diskussion, ich mag nimmer.
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