soweit ich mich erinnere gehört der Teppich zum "Verbrauchsgut" einer Mietwohnung. Er kann da, glaube ich, auch keine speziellen Ansprüche stellen.
Der Teppich ist "Problem" des Vermieters.
"Als die Mieter auszogen, gab es Streit um die Rückzahlung der Kaution. Der Vermieter stellte sich auf den Standpunkt, ihm stehe ein Teil davon als Schadenersatz zu, weil die Mieter den Teppichboden übermäßig strapaziert und außerdem vor ihrem Auszug nicht gereinigt hätten.
Das Landgericht Görlitz fand seine Gegenforderung unbegründet (2 S 4/00). Solange ein Teppichboden in gewöhnlichem Maß abgenutzt werde, falle das ihm als Vermieter zur Last. Denn schließlich vermiete er ihn mit und kalkuliere die Miete so, dass er von den Einnahmen auch die Mietsache instandhalten könne. Wenn er jedoch behaupte, die Mieter hätten den Teppich über Gebühr strapaziert, müsse er das nachweisen.
Das sei ihm aber nicht gelungen und auch sein Vorwurf, die Mieter hätten ihre vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt, den Teppich zu reinigen, sei nicht haltbar. Keinesfalls seien Mieter verpflichtet, den Boden von einer Fachfirma reinigen zu lassen. Die Hausmeisterin habe bestätigt, die Mieter hätten den Boden mit einem Nasssauger gereinigt. Teppiche mit einem 'handelsüblichen Staubsauger' zu bearbeiten, genüge schon, um der Verpflichtung aus dem Mietvertrag nachzukommen."
(Quelle:
finanztip.de mietrecht)
Mach Dich aber nochmal schlau.
Lass Dich bloss nicht unterkriegen. Ich hatte vor Jahren auch mal so einen Terror mit einem Vermieter. Letzlich hatte er aber keine Handhabe.
Grüsse
Marco