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Alt 05.07.2006, 01:54   #2
Sebastian W.
 
 
Registriert seit: 10.09.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.178
Kreisel = Kreisverkehr? Bin aus Hamburg. Ein Kreisel ist für mich etwas das sich dreht. Bitte erklären

Meines Wissens gelten sämtliche das Thema betreffenden Regelungen in Deutschland auch für die Polizei, mit zwei Ergänzungen. Kennt jemand weitere, bitte her damit.

1. Bei Gefährdung von Ermittlungen (oder so ähnlich) und
2. zur Sicherung von Beweismitteln...

...hat die Polizei weitergehende Rechte. Punkt 1 wird von der Polizei meist als Begründung genannt und kann weit ausgelegt werden. Dazu gehört auf die Geheimhaltung der Identität von Polizisten bestimmter Einheiten. Beide Punkte treffen vermutlich bei dir nicht zu? In dem Fall sieht was dir passiert ist wie Schikane aus.

Habe gerade in Gedanken §227 BGB (Notwehr) geprüft. Wäre dieser anwendbar? Ich habe auf die Schnelle nichts gefunden was rechtlich dagegen spräche, einer solchen Rechtsgutverletzung mit z.B. Pfefferspray zu begegnen.

Zum Glück ist die Hamburger Polizei in der Regel angenehm. Wer Ärger bekommt, hat ihn meist selbst provoziert oder das Pech gehabt auf einen Polizisten mit zu kleinem Penis bei einem Großeinsatz zu treffen, der verhüllt und durch Kollegen gedeckt zeigen möchte, daß er eigentlich ein ganz Großer ist.
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Bei meinen Postings berufe ich mich auf den § 20 StGB
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