Jetzt habe ich im Schweizer Urheberrechtsgesetz u.a. folgendes gelesen:
Art. 25 Zitate
1 Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck gerechtfertigt ist.
2 Das Zitat als solches und die Quelle müssen bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.
Nach Schweizer Recht könnte es also durchaus legal sein.
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Gruß Jörg
Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
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