Zitat:
Jedes unsportliche Betragen ist – neben dem gegebenenfalls verschuldeten
indirekten Freistoß – mit einer Verwarnung zu bestrafen. Falls der
Schiedsrichter die Vorteilbestimmung anwendet, hat er eine erforderliche
Verwarnung bei der nächsten Spielunterbrechung auszusprechen.
Begeht ein Spieler bis dahin ein weiteres Vergehen, das „Gelb“ nach sich
zieht, so ist der Spieler mit „Gelb-Rot“ des Feldes zu verweisen (zunächst
„Gelb“ und dann „Gelb-Rot“).
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Quelle: DFB, Anweisungen des DFB (zur Regelauslegung)
Demnach wäre Lehmann also nur für das Foul bestraft worden (war aber IMHO nicht mal gelbwürdig), denn die Notbremse wäre nur dann eine Notbremse gewesen, wenn kein Tor gefallen wäre!