Ich hatte nicht nur die Bestätigung der Bestellung, die tatsächlich unverbindlich ist, sondern eine feste Lieferzusage. Die AGBs des Händlers spielen ausnahmsweise keine Rolle, weil es ein Händler von Amazon Marketplace war.
Bei der Amazon-Hotline hat man mir übrigens auch bestätigt, dass der Händler in diesem Fall einen gültigen Kaufvertrag einseitig aufgelöst hat und sich damit ggf. schadensersatzpflichtig gemacht hat.
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