Zitat:
Zitat von Tom
Kommt mir irgendwie nicht ganz korrekt vor, oder? 
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Nicht ganz korrekt ist untertrieben. Das ist absoluter Quatsch!
Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens nicht mehr. Die entsprechenden Bestimmungen sind mittlerweile Teil des BGB. Näheres dazu findest Du
hier.
Laut
§ 312b (Fernabsatzverträge),
§ 312d (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) und
§ 355 (Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen) gilt das zweiwöchige Rückgeberecht natürlich auch bei telefonischer/E-Mail/Fax-Bestellung!
Auszug aus § 312b:
Zitat:
Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
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Laut § 355 hättest Du bei dem von Dir genannten Fotoversand nach einer Bestellung sogar ein unbegrenztes Widerrufsrecht:
Zitat:
Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist...
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