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Alt 30.04.2006, 18:02   #4
SirSalomon
 
 
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Beiträge: 1.556
Habt ihr Euch schon einmal überlegt, dass ihr den Händler aus der Pflicht nehmt, wenn die Kamera eingenhändig nach Bremen schickt?

Sprecht das vorher ab und lasst Euch das schriftlich geben, dass ihr die Kamera nach Bremen schicken könnt.

Hintergrund ist folgender. Nach der Gesetzgebung ist als erstes der Händler in die Pflicht zu nehmen. Ansonsten kann er jede Gewährleistung ablehnen, da die Reparatur nicht über seinen Ladentisch gegangen ist. Schließlich kann er nicht nachvollziehen, was oder wer was an der Kamera gemacht hat.

Urteil gibt es dazu, liegt mir aber gerade nicht vor.

Wenn ihr das schriftlich hab, ist der Verkäufer nicht aus der Pflicht.
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