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Zitat von Justus
Hallo,
Garantie hast du ein halbes Jahr, Gewährleistung allerdings 2 Jahre! In der Praxis ist das häufig gleichbedeutend mit "2 Jahren Garantie", ...
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Brrrrr da dreht's einem ja die Fußnägel hoch
Garantie ist was ganz anderes als
Gewährleistung!
Gewährleistung ist gesetzlich verbrieft. Du als Verbraucher hast einen Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller. Tritt der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Kauf auf, so geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Kaufsache schon beim Kauf mangelhaft war. Den Gegenbeweis muss der Händler führen (tut er selten, zu teuer und aufwändig). Nach Ablauf der ersten 6 Monate bestehen für weitere 18 Monate Gewährleistungsanspruch mit Beweislastumkehr, was bedeutet, dass du als Kunde dem Verkäufer beweisen musst, dass die Kaufsache beim Kauf schon mangelhaft war. Und weil das in den seltensten Fällen gelingt und bezahlbar ist, hat man eigentlich nur 6 Monate Gewährleistung oder einen wirklich kulanten Händler.
(Soviel zum Thema Verbraucherschutz unserer ehemaligen rot-grünen Regierung ...)
Garantie ist eine freiwillige

Leistung des Herstellers oder Händlers. In unserm Fall mit der 7D gibt KoMi 12 Monate Garantie unter den von KoMi angegebenen Bedingungen auf Teile der Kamera. Garantiebedingungen können (in gewissen Grenzen) völlig frei gewählt werden und jeder Hersteller baut seine eigenen Fallstricke da ein.
Also wenn du einen wirklich kulanten Händler hast, versuch den BF als Mangel durchzubekommen, dann muss der Händler die Kosten für die Reparatur tragen. Oder KoMi (Sony) zeigt sich kulant und repariert das kostenlos. Anspruch auf kostenlose Reparatur haste jedenfalls keinen mehr. (Außer du findest einen Gutachter der dir bestätigt dass der BF schon beim Kauf da war, und nen Rechtsanwalt in der Familie wäre dann auch nützlich ...)
Gruß
Flo
PS: bin kein Jurist, hab nur rechtswissenschaftliche Vorlesungen im Rahmen von Wirtschaftswissenschaften besucht. Also liebe Juristen, bitte nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen.