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Alt 05.04.2006, 10:17   #4
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
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Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von JoeJung
Jetzt kann es mir passieren, dass mich die entsprechende Staatsanwaltschaft auch noch kontaktiert, aber laut Info von der Anwaltskanzlei habe ich als gutgläubiger Kunde seitens der Staatsanwaltschaft nichts zu befürchten.
Nicht verfolgt? Das hört sich nach Kronzeugenregelung an , normalerweise gilt ja: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Halte uns bitte unbedingt auf dem Laufenden.

Gruß und viel Glück
Frank
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