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Alt 26.03.2006, 19:30   #8
tbiegel
 
 
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Ort: Berlin
Beiträge: 251
Zitat:
Zitat von Emmi

Wenn mir das Ende eines Buches nicht gefällt und ich es umschreibe und dann auch meinem Freund zu lesen gebe, der über diesen Umstand informiert ist, kann doch der ursprüngliche Autor nicht klagen.
Wenn aber mein Buch mit dem anderen Ende verlegt und vertrieben würde, gäbe es berechtigten Ärger, da ja der Anfang geklaut ist.

Das ist meine persönliche, juristisch laienhafte Ansicht, Emmi!
Doch, kann/könnte er. Das ist ein verstoß gegen das Urheberrecht. Ansonsten könnte ja jeder sich einen Roman zur Hand nehmen, ein wenig umschreiben und dann einem Verlag anbieten.

Zur Firmware:

Das ist Software wie jede andere auch, nur das Speichermedium ist ein anderes. Eine x-beliebige Software darfst Du auch nicht modifizieren, auch wenn es nur zum Eigengebrauch geschieht.

Das Auslesen der Firmware stellt bereits eine Vervielfältigung dar, die juristisch nicht ohne weiteres erlaubt ist, allenfalls als Sicherungskopie. Eine Modifikation erfordert aber das Decompilieren, dieser Eingriff ist nicht mehr erlaubt. Ansonsten wäre es juristisch in Ordnung, per Eingriff in den Programmcode aus Trial-Versionen Vollversionen zu machen. Der Programmcode ist geistiges Eigentum, egal auf welchem Medium er gespeichert ist.

Ciao,

Thomas
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