Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 24.03.2006, 16:02   #1
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Feier und Veröffentlichung von Personenfotos

Unsere Sekretärin hatte mit 110 anwesenden Gästen ihren Ausstand gefeiert und ich war beauftragt, dies in Bildern festzuhalten.

Wie sieht es nun rechtlich mit dem Veröffentlichen der Fotos aus. Gedacht ist entweder auf meiner Homepage oder auf unserer Institutsseite, auf die nur Institutsmitglieder Zugriff haben.

§ 23 KunstUrhG sagt ja u.a. folgendes:

(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
...
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;


Gilt so eine Feier nun als Versammlung oder bräuchte ich von jeder einzelnen Person eine Erlaubnis?
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Sponsored Links