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Alt 18.03.2006, 17:42   #5
Holger R.
 
 
Registriert seit: 09.07.2004
Ort: Achern Nordschwarzwald
Beiträge: 75
und das hat dann nichts mit Fernhandelsgesetz zu tun sondern BGB klasisch - früher hättest du auch Erfüllung verlangen können, er hat Dir ja den beschriebenen Artikel nicht geliefert - glaube heute darf der VK Wandlung verlangen und muss nicht mehr erfüllen....

immer der Ebay Arger!
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grüße aus dem schwarzen Wald...

meine Partypics

meine Marokko Bilder? bald....
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