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Alt 17.03.2006, 16:05   #2
ulrich matthey
 
 
Registriert seit: 16.06.2005
Beiträge: 561
Ich habe gerade sowieso mit meiner Steuerberaterin telefoniert und danach gefragt. Folgendes Ergebnis:

Wenn Du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, braucht in der Rechnung zum Thema MwSt. gar nichts zu stehen. Ob es eine Steuerzeile gibt, die aber leer ist, oder gar keine Zeile dafür vorhanden ist, spielt keine Rolle. Das Lieferdatum braucht in diesem Fall ebenfalls nicht darin zu stehen.

Was drin sein muss:

- Name

- vollständige Anschrift

- Rechnungsdatum

- eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer, Zählung beginnt jeweils am 1.1. des Kalenderjahres. Könnte also zum Beispiel Nr. 1/2006 für die erste Rechnung in diesem Jahr sein

- Deine Steuernummer (musst Du ggf. bei Deinem zuständigen Finanzamt erfragen)

- Natürlich der Rechnungsbetrag (Also die 50 Euro. Das Wichtigste, aber auch Selbstverständlichste hätte ich beinahe vergessen.)

Ich hoffe, das hilft schon mal etwas weiter.
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Viele Grüße,
Ulrich
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