Hallo Karlheinz
Zitat:
Zitat von derBlubb
Zugesichert ist nur der Kopierschutz, nicht die Spielbarkeit auf "normalen" CD-Playern, auch wenn du diese erwartest... 
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Ganz so einfach ist es IMHO in Deutschland nicht.
Die Preßcdplattenindustrie sitzt zwar vorrangig im Ausland, aber muß hier dennoch nach deutschen Gesetzen verkaufen. Das ist genauso, wie in DE eben auch OEM/SB Software mittlerweile einzeln verkauft werden darf, auch wenn es BillyG. nicht paßt.
Eine CD, mit normaler Musik, im Musik-CD Regal ist für den normalen Kunden als normale analog abspielbare CD anzusehen.
Die Kennzeichnung des Kopierschutzes zeigt nur auf, daß sie möglicherweise nicht digital (z.B. von CD über Digital Out auf Verstärker oder Minidisk oder per CDROM als WAV oder MP3...) abzuspielen geht. Das ist dann auch kein Rückgabegrund.
Wenn sie aber analog auch nicht läuft, ist dies IMHO entweder als "Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft" oder als "verdeckter Mangel" anzusehen. Welches davon nun besser zutrifft, wissen die Juristen wohl eher, als wir.
Das Problem ist, daß man es im Zweifellsfall beweisen muß, also Zeugen mitnehmen oder Gerät in den Laden schleppen...