Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.09.2003, 15:53   #6
Tina
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 15.613
Hallo Andreas,

die Sache mit der Garantie läuft, wenn ich das richtig im Kopf habe, etwa so:

Du hast ein Jahr Garantie vom Hersteller
Darüber hinaus noch ein Jahr Gewährleistung vom Händler.

Der große Unterschied ist, dass sich nach dem ersten Jahr die Beweispflicht umkehrt. D.H. Im zweiten Jahr musst Du nachweisen, dass Du nicht zB die Cam auf den Boden geworfen hast. Im ersten Jahr müsste Dir Minolta nachweisen, dass Du es eben doch getan hast.

Viele Grüße
Tina
__________________
... weg
Tina ist offline   Mit Zitat antworten