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Alt 25.02.2006, 15:38   #10
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Ich hatte das doch erklärt, oder?
Die € 579,- reichen locker, um Dir eine gleichwertige (=neuwertige) D5D wieder zu beschaffen, damit ist das Thema erledigt.
"Hätte, Sollte, Müßte" ist leider Dein Pech.
Du kannst versuchen, einen "Nachschlag" für den "Nutzungsausfall" rauszuschlagen, ist aber Kulanz und mehr als € 50,- würde ich da nicht nachfordern.
Ich halte dies NICHT für völlig aussichtslos-bin allerdings kein Anwalt, sondern kenne mich lediglich mit Versicherungen aus.
Es bleibt Dir unbenommen, weitere Schritte zu versuchen, aber ich denke, das geltende Recht ist hier eindeutig!
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