Zitat:
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Zitat von Udo Frormann
Hinzu kommt, das ja die Garantie abgelaufen ist.
Irgend jemand eine Idee dazu ...?
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Jau - ich hab da eine Idee..
Einschicken und minolta wird sich an die zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung erinnern.
Tja - da gibt es meistens drei Teile bei diesen komischen Sachen Gewährleistung/Garantie:
1. Gesetzliche Gewährleistung: die ersten 6 Monate muss der Händer/Hersteller beweisen, dass möglicherweise keine Gewährleistung wegen unsachgemäßer Behandlung vorliegt. Das fällt einem Händler/Hersteller latürnich schwer bei solch einem Fehler.
2. Gesetzliche Gewährleistung: Sie beträgt zwei Jahre. Von Monat 7 bis 24 soll der Kunde beweisen, dass das Gerät fehlerbehaftet ist und somit ein Anspruch auf Beseitigung besteht. Wird aber von den meisten Firmen nicht gemacht - die reparieren die ankommenden Geräte meist ohne großes Bramborium - bei ausreichender Fehlerbeschreibung - denn sie kennen ja ihre Produkte.
3. Die Garantie: Ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers. Die Garantie hat keinerlei Auswirkungen auf die gesetzliche Gewährleistung und hat auch überhaupt nichts damit zu tun. Eine Garantie hat meistens über die gesetzliche Gewährleistung hinaus weitere Vorteile für den Käufer (z.B. sofortiger Austausch, 3 Jahre Hersteller-Garantie).
Viel Erfolg bei der Reparatur
wünscht
Peter