Zitat:
Zitat von Opti
SIGMA kann nur die über die EU-Gewährleistung hinausgehenden Garantieleistungen im Falle eines Weiterverkaufs einschränken. Das EU-Recht ist höherrangig. 
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Aber so wie ich das verstanden habe, muss die Gewährleistung vom Händler gegeben werden. Wenn man nun in der Bucht von einem Privatmann einen Artikel kauft und noch eine frische Rechnung dazubekommt, muss man sich an den Ersthändler wenden, denke ich. Dumm ist's nur, wenn es sich dabei um einen kleinen Laden an der Ecke irgendwo am anderen Ende von Deutschland oder - was noch komplizierter wäre - Europa handelt.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Schöne Grüße, Holger