@Uli B.
Zitat:
|
Ich gehe weiterhin davon aus, das ich ne Neue bekomme ! Und das zu Recht meiner Meinung nach !
|
Hi Uli,
Deinen Frust kann ich nachvollziehen, nur kapier bitte eines:
Wenn ich zwei D5D zum selben Preis angeboten bekomme, eine ganz Neue und eine fast Neue (sagen wir mal 3 Monate alt

) dann nehm´ich natürlich die Neue. Schlußfolgerung daraus: die drei Monate alte ist nicht mehr den Neupreis wert (außer in ebay, da gibt´s immer ein paar Dumme

).
Wenn Du aber nicht mehr den Neupreis bezahlen mußt, für eine die der Beschädigten entspricht, dann ist auch nur dieser reduzierte Preis Dein Schaden, und nur der muß vom Schädiger oder dessen Versicherer ersetzt werden. Dabei wird es wohl keine Rolle spielen, daß der Markt keine Gebrauchte hergibt...
Zitat:
|
Wenn da die Versicherung dumm aufmuckt, schalte ich sofort meinen Rechtsschutz ein
|
Wie Hotzi schon richtig geschrieben hat, geht Dich seine Versicherung nichts an. Du hast möglicherweise einen Anspruch gegen den Schädiger, dieser möglicherweise gegen seine Versicherung.
Und noch einen gutgemeinten Tip:
Sofern Du den Zeitwert ersetzt kriegst, laß den Sch**** mit der Rechtschutz, sonst stehst Du demnächst ohne da. Gerade einige der großen Gesellschaften kicken z.Zt. jeden Kunden, der einen Versicherungsfall meldet. Zwar nachdem sie den gedeckt haben, aber dafür rigoros und unabhängig davon, wie der Prozeß ausgeht. Heb´Dir das lieber für was Wichtiges auf (Arbeitsrecht oder so!)
Vergiß´ nicht, beim Neuabschluß musst Du dann angeben, daß Dir gekündigt wurde. Eine neue Gesellschaft findest Du dann nicht so einfach!
Und wenn Du schwindelst, kommt es raus und zwar spätestens 100%ig beim nächsten Versicherungsfall.
Aber laß´ Dich nicht im Vorfeld von uns verrückt machen - vielleicht zahlen sie Dir ja den Neupreis. Nur müssen müssen sie nicht!