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Alt 18.12.2005, 16:37   #3
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
@Hotzi
Ohne Dich langweilen zu wollen:
Zitat:
da Du den Vertrag nicht kennst, kannst Du auch nicht orakeln was drinsteht
Da gibt´s nix zu orakeln, sowas steht in den AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen). Da gibt´s zwar je nach Alter des Vertrags unterschiedliche, aber nicht in diesem Punkt. Außerdem ist die Anzahl der unterschiedlichen AHB-Versionen überschaubar.
Selbstverständlich kann da jede Gesellschaft Ihre eigenen Bedingungen stricken, die aber höchstens zu Gunsten des Kunden erweitern, aber nicht einschränken.
Zitat:
Eine solch absurde Betrachtungsweise würde ja beim Fehlen einer Versicherung dazu führen, dass er gar nix löhnen muss.
Da hast Du mich gründlich missverstanden:
Wenn Du haftpflichtversichert bist, ist eine Grundvoraussetzung dafür, daß die Versicherung überhaupt zahlt, daß Du gem. BGB überhaupt haftbar zu machen bist. Beliebte Falle: Stell Dir vor, Dein Junior (unter 7 Jahre alt) zerkratzt ein fremdes Auto. Die Versicherung fragt Dich, ob Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hast. Wenn Du hier aus Angst vor Konsequenzen antwortest "natürlich nicht", zahlt die Versicherung auch nicht. Grund ist, dass Du lt. BGB auch nicht haftbar gemacht werden kannst (vorausgesetzt, Du hast Deine Aufsichtspflicht tatsächlich nicht verletzt). Der Geschädigte bleibt dann auf seinem Schaden sitzen, ob es ihm paßt oder nicht! Es fehlt nämlich hier nicht nur am Vorsatz, sondern auch an der Fahrlässigkeit. (Bevor eine neue Diskussion losbricht: Vorsatz schliesst die Versicherung natürlich aus).
Zitat:
Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer sind völlig unerheblich, weil der Geschädigte nur gegen Mister "kipp-was-drüber" Ansprüche hat.
Eben nicht! Wesentlich für die Versicherungsleistung ist (s.o.) sehr wohl, ob der Geschädigte überhaupt Ansprüche gegen Mister "Kipp-was-drüber" hat. Das ist hier wohl anscheinend der Fall, aber die Höhe des Anspruchs ist eben auch von Interesse und der ist bei "gebrauchten" Sachen eben nur der Zeitwert, auch wenn sie fast neu sind. Tut mir leid, daß dies Deinem Rechtsempfinden zuwider läuft. In wievielen Fällen müsste ein schuldiger Autounfallverursacher dann wohl die Versicherungsleistung "aufstocken"? Völlig absurd...
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