Diese übliche Urteilsschelte ist ein bisschen billig. Man sollte sich schon erst mal die Details ansehen, bevor man immer über "die doofen Gerichte" jammert. Leider führt häufig erst die Verkürzung von Urteilen dazu, dass es so unverständlich wird. Merkwürdige Gerichtsurteile sind aber eben häufig auf merkwürdige Einzelfälle bezogen, und wenn man sich alles ansieht, dann wird es klarer. Also ...
Zum einen, noch ist das ganze lediglich eine einstweilige Verfügung. Dabei wird nur "summarisch geprüft" und wenn im Eilverfahren keine eindeutige Entscheidung möglich ist, darauf abgehoben, wer vom Konfliktfall stärker betroffen ist. Eine Urteilsbegründung habe ich noch nicht gesehen, man kann also erst mal nur spekulieren. Vielleicht war das Kriterium ja schon, dass illegale Downloads sich nicht mehr rückwirkend kontrollieren lassen, während auf der anderen Seite Heise von den Foren wohl nicht wirtschaftlich abhängig ist.
Einstweilige Verfügungen dieser Art dürften wenig Beachtung bei anderen Gerichten finden. Aber, was fies ist, der Kläger kann sich bei solchen Streitigkeiten den Gerichtsbezirk quasi aussuchen, weil ja der Tatort überall ist.
"Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten."
Das wiederum finde ich nur konsequent, Wenn Du rückwärts aus einer Ausfahrt in dichten Verkehr fährst, wird der Einwand "das ging ja nicht anders" auch wenig Beachtung finden. Und die Politesse interessiert auch nicht, ob Du nirgends anders parken konntest oder wie auch immer. Entweder muss der Forenbetreiber im voraus prüfen, oder er muss es nicht. Ob das zu aufwendig ist, darauf kann's nicht ankommen. Auch wenn uns die Argumentation nicht gefallen mag, es gibt ja keine Verpflichtung, Foren ins Internet zu stellen.
Außerdem (aus dem Link von Hellraider):
"Insbesondere aber aus der Vorgeschichte des Falles, welche deutlich mache, dass der streitgegenständliche Vorgang - nicht - der erste Vorgang (dieser Art) gegen den Geschäftsführer der Klägerin oder seine Firmen sei - der von den Foren des beklagten Heise- Verlages ausginge - sei es der Klägerin nicht weiter zumutbar - immer wieder rechtswidrige Angriffe - erst nachträglich durch die Beklagte beseitigen zu lassen"
Das stellt die Sache doch schon anders dar. Letztlich geht es hier um die Rechtsfrage, ob ein Forenbetreiber, wenn sich schon immer wieder Rechtsverstöße ereignet haben, er dann nicht wenigstens in Zukunft gleichartige Verstöße verhindern muss. Und das finde ich eine ziemlich knifflige Frage.
Weiß jemand, ob der Forenbetreiber bei sowas auf den ursprünglichen Verfasser des Beitrags schadensersatzmäßig zurückgreifen kann?
Ob da ganze Bestand haben wird ... Heise scheint ja entschlossen zu sein, das komplett durchzuklagen. Schaun ma mal, dann seh' ma scho' :-)
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