Zitat:
Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:
Zitat von esdeebee
wenn man das tatsächlich durch alle Instanzen ausverhandeln würde
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Dazu braucht man doch erst einmal die schriftliche Begründung. Das Ergebnis ist völlig ohne Belang und nichtssagend, wenn man den Weg nicht kennt, den das Landgericht gegangen ist.
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Hast Du mal in den von mir geposteten Link reingeschaut? Da steht die genaue Begründung drin und weiterhin, das dieses Urteil nicht allgemein "verbindlich" ist, sondern nur für diesen einen speziellen Fall gilt.