Wie bitte?
Wenn ich bei denen dann eine Broschüre drucken lasse möchten die wahrscheinlich auch die Veröffentlichungsgenehmigung der abgebildeten Personen oder was???
Also man kann's auch übertreiben. AGB-Passus "Auftraggeber ist für den Inhalt der in Auftrag gegebenen Drucksachen verantwortlich" oder so müsste doch reichen.
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VLG: Manni
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