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Alt 08.11.2005, 23:00   #4
pbuenger
 
 
Registriert seit: 29.09.2004
Beiträge: 24
Hallo Ihr beiden,

noch als Ergänzung dazu: Bitte nicht Garantie und Gewährleistung verwechseln!

Gewährleistung: Regelt das Gesetz, ist eine Angelegenheit zwischen Händler und Käufer (KoMi hat damit nix zu tun). Der Händler steht 24 Monate lang dafür gerade, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war. Der Knackpunkt ist nur der, dass man erstmal keine Ansprüche an den Händler hat, wenn die Kamera in dieser Zeit "einfach so" einen Defekt hat, es sei denn, dass die Kamera diesen (evtl. versteckten) Defekt schon zum Zeitpunkt der Übergabe hatte. Dann müsste innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ggf. der Händler beweisen, dass die Ware bei Auslieferung fehlerfrei war. Danach kehrt sich die Beweislast um: der Kunde muss beweisen, dass die Ware fehlerhaft war, was er in der Regel nicht kann.

Garantie: Wird nicht vom Gesetz geregelt, ist eine freiwillige Zugabe des Herstellers (bei KoMi afair 12Monate). Die Konditionen legt der Garantiegeber fest, er kann da vorschreiben, was er will. Die Garantie beeinträchtigt allerdings nicht die Ansprüche des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung.
Klasse fände ich es für Herbert, wenn sein Händler eine zusätzliche Garantie von zwei Jahren gibt, man sollte ihn aber dann unbedingt nach seinen Garantiebedingungen fragen. Die KoMi-Garantie ist davon natürlich nicht betroffen und der gesetzlichen Gewährleistungspflicht kann er sich grundsätzlich nicht entziehen.

Gruß,
Peter
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