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Alt 02.11.2005, 15:35   #8
enjoy
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: D-38855 Wernigerode
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bis auf den satz zur gross- und kleinschreibung stimme ich dieter voll und ganz zu.

in vielen fällen geht es gar nicht so sehr um die verletzten rechte des fotografen (urhebers), sondern meist um die rechte dritter. denn oft werden exklusive nutzungs- und verwertungsrechte den abgebildeten personen oder agenturen und mediendienstleistern vertraglich zugesprochen, was bei fremdnutzung teilweise erheblichen schaden für die besitzer der exklusivrechte bedeuten kann.

ob es "nur" ein schüler ist, spielt keine rolle. es sind auch "nur" schüler die massenweise software und musik illegal downloaden und nutzen. auf den webseiten wo man illegal software und musik downloaden kann steht auch über all "for free". das entbindet den besucher und nutzer aber nicht von bestehenden gesetzen.
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