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Alt 16.11.2003, 21:29   #3
korfri
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 4.256
Nö, wie soll das denn funktionieren ?

Im Gegenteil. Bei akut drohender Netzhaut-Ablösung, wie sie z.B. bei starker Kurzsichtigkeit von -15 Dioptrien auftreten kann, da wird die schon existentiell bedrohte Netzhaut im Punktschweißverfahren wieder am Augenhintergrund fixiert, mit einem Laser. Das ist also eine reine Notoperation. Wenn man das nicht macht, verhungert die Netzhaut nach kurzer Zeit, und stirbt ab. Da sie unersetzlich ist, wäre die Erblindung unausweichlich. In dieser Situation ist ein Laser also vertretbar.
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Gruß Fritz
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